Martin Wimmer GmbH

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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Martin Wimmer GmbH, D-89176 Asselfingen

Geltung

Für sämtliche Angebote und Leistungen der Firma Martin Wimmer GmbH gelten die nachstehenden Bedingungen als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere die Geltung widersprechender Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Dasselbe gilt für mündliche Abmachungen und Zusagen. Spätestens mit Annahme unserer Lieferung oder Leistung erkennt der Besteller diese Bedingungen an.

Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ergänzungen oder Änderungen des schriftlich bestätigten Auftrages sind nur wirksam, wenn sie seitens des Verkäufers schriftlich bestätigt worden sind. Muster, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend.

Preise

Die Preise gelten in Euro und ab Werk bzw. Lager, ausschließlich Verpackung, Beförderung und Montage. Sie sind freibleibend. Der Verkäufer kann die Preise der Kostensituation am Liefertage anpassen.

Mindestnettobestellwert: 25,-- € Bestellungen unter € 100,-- werden nur gegen Nachnahme geliefert

Bestellungen unter 25,-- € netto können aus Kostengründen grundsätzlich nicht mehr ausgeführt werden !

Bei nachträglicher Rechnungsänderung (insbesondere Adressänderungen) entstehen nicht nur Ihnen Kosten, sondern auch uns. Für diesen Service berechnen wir ab sofort 10 € + MWST. Prüfen Sie bitte schon bei Bestellung Ihre Adresse !

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager. Ist keine Lieferzeit bestätigt, so erfolgt die Lieferung unter Berücksichtigung der Art des Kaufgegenstandes und der allgemeinen Marktsituation in angemessener Zeit. Für bestätigte Lieferfristen sind maßgebend das Datum der Auftragsbestätigung und der Zeitpunkt der Lieferung ab Lager. Wird durch höhere Gewalt oder durch außergewöhnliche Ereignisse im Betrieb des Verkäufers oder im Betrieb eines Vorlieferanten die Lieferung verzögert, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

Versand- und Gefahrenübergang

Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Erforderliche Verpackung werden zu Selbstkosten berechnet.

Abnahme

Die Lieferung gilt nach Ablauf von 8 Tagen als abgenommen, wenn der Käufer nicht innerhalb dieser Frist die mangelnde Funktionsfähigkeit schriftlich gerügt hat.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum des Verkäufers. Dem Käufer wird bei nicht fristgemäßer Bezahlung lediglich das Nutzungsrecht eingeräumt, wobei er sich verpflichtet , den Kaufgegenstand sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Jeder Schadensfall ist sofort dem Verkäufer anzuzeigen. Dasselbe gilt für jede Ortsveränderung der gelieferten Ware oder sonstige Beeinträchtigung der Recht des Verkäufers. Soweit zulässig, gilt schon jetzt die Abtretung von etwaigen Versicherungsansprüchen für Beschädigung oder Vernichtung der Maschinen an den Verkäufer als vereinbart. Ebenso gilt als abgetreten, im Falle einer Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes , die Forderung des Schuldners an den Verkäufer.
Im Sinne des Eigentumsvorbehaltes nach BGB, HGB (Gerichtstand Ulm) ermächtigt der Besteller/Käufer den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt auf einseitiges Ersuchen beim zuständigen Amt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Bei Zahlungsverzug der Käufers ist der Verkäufer berechtigt, den Liefergegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche wieder an sich zu nehmen. Er hat die Wahl, entweder nach wie vor die Erfüllung des Kaufvertrages zu verlängern oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Im letzteren Fall kann er für die Benutzung der Maschine, Gerät oder Werkzeug eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. (für Maschinen pro Werktag: € 25,-- + MWST)

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar, soweit nicht anderes auf der Rechnung steht oder schriftlich bestätigt worden ist. Für Ersatzteile und Reparaturen kann kein Skonto in Abzug gebracht werden.
Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, d.h. Gutschrift vorausgesetzt.. Die Zahlung gilt erst nach Einlösung und erteilten Gutschriftsbetrages als geleistet. Dem Verkäufer steht es frei, Zahlungen stets auf die älteste Rechnung zu verrechnen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer Zinsen in Höhe von 11 % p.a. ohne weiteren Nachweis berechnen.
Die Aufrechnung mit Forderungen, gleich welcher Art, gegen die Forderung des Verkäufers ist unzulässig. Ebenso steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer kein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis zu. Dies gilt auch bei der Geltendmachung von Mängeln.

Gewährleistung

Die Gewährleistungszeit beträgt für Steintrennmaschinen 12 Monate ab dem Rechnungsdatum. Von der Gewähr ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelnder oder falscher Wartung, übermäßiger Beanspruchung, sowie ungeeigneter Betriebsmittel oder Bedienung. Weiter sind von der Gewähr sämtliche Verschleißteile und insbesondere Elektro-Wasserpumpen ausgenommen.
Mangels Möglichkeit der Nachprüfung einer unsachgemäßen Behandlung der in den Diamantwerkzeugen befindlichen Diamanten scheidet eine Gewähr hierfür in jedem Fall aus. Probieren und Benutzen von Diamantwerkzeugen gehen auf Gefahr des Bestellers.
Im übrigen müssen Mangelrügen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Der Verkäufer haftet, ausgenommen die vorstehend erwähnten Mängel an Diamantwerkzeuge, für Mängel an Material oder Ausführung in der Weise, daß nach seiner Wahl die fehlerhaften Teile kostenlos ersetzt oder ausgebessert werden. Eine etwa notwendige Rücksendung der beanstandeten Teile ist vorher schriftlich mit dem Verkäufer zu klären.
Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und dgl. mehr sind ausgeschlossen. Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises, auch nicht von Teilbeträgen.
Reklamierte Teile müssen
frachtfrei an den Verkäufer eingesendet werden (auch bei evt. Gewährleistungsansprüchen)

Rücksendungen

Genehmigte Waren-Rücksendungen werden abzügl. 10 % des Warenwertes (Rücknahme/Einlagerungskosten) und abzügl. evt. anfallender Transportkostenn gutgeschrieben. Bei Rücknahme von Maschinen, welche länger als 10 Tage in Betrieb waren, wird pro angefangenen Monat eine Benutzungsgebühr von 100,-- € + MWST in Rechnung gestellt.

Rücktrittsrecht

Verschlechtert sich nach Abschluß des Kaufvertrages die Vermögenslage oder Liquidität des Käufers wesentlich , oder wird eine derartige Tatsache erst nach Vertragsabschluß bekannt, so kann der Verkäufer vor Lieferung des Kaufgegenstandes eine sofortige Zahlung oder eine hinreichende Sicherheit verlangen
(z.B. Bankbürgschaft), oder aber vom Vertrag zurücktreten. Bestätigte Aufträge werden bei Nichtabnahme mit 10 % des Warenwertes als Rücktrittskosten berechnet.

Schlußbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im übrigen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Ulm bzw. das für Ulm zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel und Schecks. Zur Anwendung gelangt immer deutsches Recht, auch wenn eine Lieferung oder Leistung ins Ausland erfolgen sollte. 

Rechnungen sind mindestens 10 Jahre nach Austellungsdatum aufzubewahren

Gültigkeit

Diese allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ab sofort verbindlich. 

Asselfingen 1. Januar 2021


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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