Martin Wimmer GmbH Steintrennmaschinen - Diamant-Werkzeuge
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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Martin Wimmer GmbH, D-89176 AsselfingenGeltung Für
sämtliche Angebote und Leistungen der Firma Martin Wimmer GmbH
gelten die nachstehenden Bedingungen als vereinbart. Abweichende
Vereinbarungen, insbesondere
die Geltung widersprechender Geschäftsbedingungen, bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des
Verkäufers. Angebot und Vertragsabschluß Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ergänzungen oder Änderungen des schriftlich bestätigten Auftrages sind nur wirksam, wenn sie seitens des Verkäufers schriftlich bestätigt worden sind. Muster, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend. Preise Die Preise gelten in Euro und ab Werk bzw. Lager, ausschließlich Verpackung, Beförderung und Montage. Sie sind freibleibend. Der Verkäufer kann die Preise der Kostensituation am Liefertage anpassen. Mindestnettobestellwert: 25,-- € Bestellungen unter € 100,-- werden nur gegen Nachnahme geliefert Bestellungen unter 25,-- € netto können aus Kostengründen grundsätzlich nicht mehr ausgeführt werden ! Bei nachträglicher Rechnungsänderung (insbesondere Adressänderungen) entstehen nicht nur Ihnen Kosten, sondern auch uns. Für diesen Service berechnen wir ab sofort 10 € + MWST. Prüfen Sie bitte schon bei Bestellung Ihre Adresse ! Lieferung Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager. Ist keine Lieferzeit bestätigt, so erfolgt die Lieferung unter Berücksichtigung der Art des Kaufgegenstandes und der allgemeinen Marktsituation in angemessener Zeit. Für bestätigte Lieferfristen sind maßgebend das Datum der Auftragsbestätigung und der Zeitpunkt der Lieferung ab Lager. Wird durch höhere Gewalt oder durch außergewöhnliche Ereignisse im Betrieb des Verkäufers oder im Betrieb eines Vorlieferanten die Lieferung verzögert, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Versand- und Gefahrenübergang Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Erforderliche Verpackung werden zu Selbstkosten berechnet. Abnahme Die Lieferung gilt nach Ablauf von 8 Tagen als abgenommen, wenn der Käufer nicht innerhalb dieser Frist die mangelnde Funktionsfähigkeit schriftlich gerügt hat. Eigentumsvorbehalt Die
gelieferte Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum des
Verkäufers. Dem Käufer wird bei nicht fristgemäßer Bezahlung
lediglich das Nutzungsrecht eingeräumt, wobei er sich verpflichtet ,
den Kaufgegenstand sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Jeder
Schadensfall ist sofort dem Verkäufer anzuzeigen. Dasselbe gilt für
jede Ortsveränderung der gelieferten Ware oder sonstige
Beeinträchtigung der Recht des Verkäufers. Soweit zulässig, gilt
schon jetzt die Abtretung von etwaigen Versicherungsansprüchen für
Beschädigung oder Vernichtung der Maschinen an den Verkäufer als
vereinbart. Ebenso gilt als abgetreten, im Falle einer
Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes , die Forderung des
Schuldners an den Verkäufer. Zahlungsbedingungen Die
Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar, soweit nicht anderes auf der
Rechnung steht oder schriftlich bestätigt worden ist. Für
Ersatzteile und Reparaturen kann kein Skonto in Abzug gebracht
werden. Gewährleistung Die
Gewährleistungszeit beträgt für Steintrennmaschinen 12 Monate ab
dem Rechnungsdatum. Von der Gewähr ausgeschlossen sind Schäden
infolge natürlicher Abnützung, mangelnder oder falscher Wartung,
übermäßiger Beanspruchung, sowie ungeeigneter Betriebsmittel oder
Bedienung. Weiter sind von der Gewähr sämtliche Verschleißteile
und insbesondere Elektro-Wasserpumpen ausgenommen. Rücksendungen Genehmigte Waren-Rücksendungen werden abzügl. 10 % des Warenwertes (Rücknahme/Einlagerungskosten) und abzügl. evt. anfallender Transportkostenn gutgeschrieben. Bei Rücknahme von Maschinen, welche länger als 10 Tage in Betrieb waren, wird pro angefangenen Monat eine Benutzungsgebühr von 100,-- € + MWST in Rechnung gestellt. Rücktrittsrecht Verschlechtert
sich nach Abschluß des Kaufvertrages die Vermögenslage oder
Liquidität des Käufers wesentlich , oder wird eine derartige
Tatsache erst nach Vertragsabschluß bekannt, so kann der Verkäufer
vor Lieferung des Kaufgegenstandes eine sofortige Zahlung oder eine
hinreichende Sicherheit verlangen Schlußbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Ulm bzw. das für Ulm zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel und Schecks. Zur Anwendung gelangt immer deutsches Recht, auch wenn eine Lieferung oder Leistung ins Ausland erfolgen sollte. Rechnungen sind mindestens 10 Jahre nach Austellungsdatum aufzubewahren Gültigkeit Diese allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ab sofort verbindlich. Asselfingen 1. Januar 2021 |
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